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Alle Infos rund um Führerschein, Auto und Verkehr
Mi
23.01.2008
09:15 Uhr

Der Weg zum Führerschein

Anmeldung:

Sie sollten sich ca. 6 Monate vor Ihrem Geburtstag anmelden.

Die Anmeldung erfolgt bei uns in der Fahrschule Mo und Do ab 18.00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung (08532 - 92 05 95 oder 0172 59 51 449)

Was Sie mitnehmen sollten:

Den Personalausweis
Wenn Sie schon einen Führerschein besitzen, den bitte mitnehmen
Ein Lichtbild neueren Datums
Einen Nachweis über die Teilnahme an Lebensrettenden Sofortmaßnahmen
Eine Sehtestbescheinigung vom Arzt oder Augenoptiker

Der Antrag muss bei der Gemeinde bestätigt, das machen wir für Sie, und dann ans Landratsamt weitergeleitet werden.
Es sollte so schnell wie möglich alle benötigten Unterlagen vorliegen, da sonst der Antrag nicht bearbeitet werden kann. Die Bearbeitungsdauer liegt zwischen 3 und 6 Wochen.

Theorieunterricht:

Der Theorieunterricht kann gleich nach der Anmeldung besucht werden.

Unterrichtszeiten sind immer

Mo. und Do. Von 18.45 Uhr bis 20.30 Uhr

Ab 18.00 Uhr können Fragebögen geübt und Probleme besprochen werden
Zusatzstoff nach vorheriger Terminabsprache

Fahrstunden:

Die Termine für die Praktische Ausbildung werden mit dem Fahrlehrer ausgemacht.

Theoretische Prüfung:

Die Theoretische Prüfung erfolgt nach dem Besuch aller erforderlichen Stunden, beim TÜV .

Praktische Prüfung:

Die Praktische Prüfung kann erst abgelegt werden, wenn die Theoretische Prüfung bestanden wurde. Der Fahrlehrer lässt keinen zur Prüfung zu, wenn er nicht überzeugt ist, das alle Lernziele erreicht sind.
Für die praktische und Theoretische Prüfung sind immer der Personalausweis und die nötigen Gebühren mitzunehmen.


Mi
23.01.2008
09:04 Uhr

Fahren mit 17

mit 16,5 Jahren:
Frühester möglicher Beginn der Ausbildung Führerschein Klasse B/BE

Voraussetzung:
mind. 1 Begleitperson
keine Bedenken die gegen die Fahreignung des Fahranfängers sprechen

Führerscheinprüfung:
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate und die praktische 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Mit 18 Jahren:
Der Fahranfänger darf ohne Begleitung fahren
Die Prüfbescheinigung ist noch 3 Monate gültig und kann beim Landratsamt gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. (vorher beim Landratsamt anrufen)

Fahranfänger/in:

Sie dürfen 1 Jahr früher Auto fahren - gehen Sie verantwortungsvoll damit um:

Prüfbescheinigung und Ausweis zu jeder Fahrt mitnehmen.

Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig.

Der Versicherung mitteilen, dass das Fahrzeug für diesen Modellversuch benutzt wird.

Nur fahren wenn Sie sich körperlich fit fühlen.

Nicht unter Drogen-/Alkohol-einfluss oder übermüdet fahren.

Fahrweise ans Wetter anpassen.

Defensiv, vorausschauend fahren.

Die Auflagen beachten, da sonst ein Bußgeld fällig wird oder die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Begleitperson:

Sie müssen mind. 30 Jahre alt sein

Seit mind. 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B sein

max. 3 Punkte in Flensburg haben

Als Begleitperson übernehmen Sie eine große Verantwortung! Unterstützen Sie die Ihnen anvertrauten Jugendlichen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen!

Nehmen Sie Ihren Führerschein mit.

Nehmen Sie sich Zeit - seien Sie aufmerksam.

Begleiten Sie niemals unter Alkohol-/Drogeneinfluss oder wenn Sie sich nicht fit fühlen.

Achten Sie darauf, das der Fahrer niemals unter Alkohol-/Drogeneinfluss fährt, und körperlich fit ist.

Seien Sie nur beratend tätig - greifen Sie niemals in die Fahrtätigkeit ein!