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24.10.2011 15:36

MitHerzundSeele

129 Postings




Thomas chattet seit 2 Jahren und konnte sich
in seinem Stammchat einen netten Bekanntenkreis aufbauen.
Dabei geht es ihm um Freunde,
mit denen er auch offline etwas unternehmen kann.
Im Frühjahr wenden sich auffallend viele
"Chat-Freunde" plötzlich von ihm ab,
obwohl er sich charakterlich nicht verändert und
auch niemandem etwas getan hat.

Auf Anfragen bei anderen Chattern erhielt Thomas
plötzlich keine Antwort mehr.
Erst nach über 3 Wochen fragt ihn eine sehr gute Freundin im Chat,
wie er seine Zeit im Knast überstanden hat.
Thomas ist irritiert.
Knast? Was für ein Knast?

Sie erklärt,
man hat ihr "unter dem Siegel der Verschwiegenheit" gesteckt,
dass Thomas wegen einem Raubüberfall einige Jahre im Knast saß
und jetzt neue Opfer sucht.
Thomas ist tief geschockt,
denn er ist weder vorbestraft,
noch hat er annähernd eine Ahnung,
wer so etwas verbreiten könnte.

Erst nach aufwendigen Recherchen kam schliesslich heraus,
dass ein anderer Chatter sich in seiner Ehre verletzt fühlte.

Der Grund:
Thomas hatte mit einer Bekannten gechattet,
in welche der eigentliche Straftäter (Üble Nachrede, Rufmord) verknallt war.
Thomas beauftragte einen Rechtsanwalt,
der sich an die Chatbetreiber wandte.
Da die Chatbetreiber alle Chats über lange Zeiträume speichern,
konnte der Täter schliesslich ermittelt und überführt werden
- Thomas erstattete Strafanzeige.



Strafgesetzbuch, §187 (Verleumdung)

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen
eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet,
welche denselben verächtlich zu machen oder
in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder
dessen Kredit zu gefährden geeignet ist,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und,
wenn die Tat öffentlich,
in einer Versammlung oder
durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist,
mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



Schutzmöglichkeiten

Den meisten Angreifern scheint es nicht einmal bewusst zu sein
, dass sie durch Angriffe auf andere Chatter
sehr schnell Straftatbestände wie z.B. Verleumdung erfüllen können.

Vermutlich fühlen sich viele in der scheinbaren Anonymität des Webs auch sehr sicher.
Dabei protokollieren die meisten Chatbetreiber schon lange alle Chats - inklusive IP-Adressen!
Einige Chatbetreiber speichern die Chats mit Inhalten über ein Jahr lang.
Bei Straftaten oder Belästigungen in erheblichem Umfang empfehlen wir
eine Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten.
Hierzu sollten die genauen Zeiten des Chats und der Chatverlauf gespeichert werden (z.B. Screenshots)
- inklusive des Nicknames der Angreifer.

Grundsätzlich empfehlen wir,
böswillige User bei Beleidigungen sofort zu blockieren und zu vermeiden,
sich auf eine weitere Diskussion einzulassen.
Die meisten Chats bieten dafür sogenannte Ignore- oder Blockierfunktionen.

Daneben sollte ein Screenshot angefertigt werden.
Mit einem Screenshot wird der aktuelle Desktop-Inhalt inkl. Chat als Bild in den Zwischenspeicher gelegt.
Anschliessend kann das Bild aus dem Zwischenspeicher in ein Grafikprogramm
oder Bildbetrachter (z.B. Irfanview) eingefügt (Tastenkombination STRG+V) und gespeichert werden.

In fast allen Chats gibt es Meldefunktionen,
über die Administratoren oder Chatbetreiber erreicht werden.
Da böswillige User auch den Ruf des Chats schädigen,
reagieren Chatbetreiber meist sehr schnell und kooperativ bei Ermittlungen.


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Dieser Beitrag wurde am 24.10.2011 15:52 editiert!


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