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Samstag, 13.11.2010 - 876 Klicks veröffentlicht von push Risal(29)
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Bundesverfassungsgericht

"Der Schutz des Grundgesetzes" - das ist die wichtigste Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Aber auch in Streitfällen zwischen den Ländern oder den Ländern mit dem Bund entscheidet Karlsruhe.



as in Karlsruhe sitzende und in Grundgesetzfragen höchste Gericht besteht aus zwei so genannten Senaten, die jeweils mit acht Richtern besetzt sind. Die Wahl der Richter erfolgt laut Artikel 94 Grundgesetz durch Bundesrat und Bundestag. Jeweils die Hälfte der Richter in beiden Senaten wird vom Bundesrat gewählt, die andere Hälfte von einem aus zwölf Mitgliedern bestehenden Wahlausschuss des Bundestages. Zur Richter-Wahl ist in den Gremien eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Um diese Mehrheit zu erlangen, haben sich in der Vergangenheit CDU/CSU und SPD meist ein gegenseitiges Vorschlagsrecht eingeräumt und im Vorfeld auf eine Frau oder einen Mann als Kandidaten geeinigt. Innerhalb einer Regierungskoalition ist es ebenfalls üblich, dass die größere Partei dem kleineren Koalitionspartner das Vorschlagsrecht für einen

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off MarkusDEG*(43) am 21.11.2010 12:18

Das GG Grundgesetz ist keine Verfassung siehe Artikel 146 GG, welche Verfassung vertritt also das Bundesverfasungsgericht? http://rss-video.net/novus-ordo-seclorum-von-schattenregierungen-und-geheimbuenden/