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31.10.2006 16:52

off Joe*!(29)

1865 Postings

Hat jemand von euch Ahnung wie ich einen Digitalradio umbaue sodass ich bis auf ca 70MHz runterdrehen kann! Bei einem Analogen ist es ja ganz einfach da habe ich einfach die Skala verdreht!

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01.11.2006 09:20

off Trei-bloch(35)

72 Postings

außerdem ist es strafbar, weil du dann eventuell funkfrequenzen von behörden abhören kannst... bzw. auch den funk des flugverkehrs stören könntest, weil die allesamt auf niedrigeren frequenzen sind... zumindest mit den kurzwellengeräten...

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01.11.2006 10:38

off Aahnzz(33)

1025 Postings



es gibt schon luschtige Menschen xD

------
Adler können vielleicht fliegen, aber Wiesel werden nicht in Düsentriebwerke eingesogen


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01.11.2006 11:06

off Joe*!(29)

1865 Postings

Es handelt sich um einen alten Autoradio geschätzt vielleicht 10 Jahre alt so ein Teil müsste man doch umbauen können! Und es ist nicht strafbar wenn ich es nicht an dritte weitererzähle!

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01.11.2006 11:15

off Joe*!(29)

1865 Postings

Hab ich auch sonem Funkforum geholt:
es sieht folgendermaßen aus.
der besitz so eines gerätes ist erlaubt.das gezielte suchen nach aussendungen die für die öffentlichkeit nicht bestimmt sind ist jedoch nicht gestattet.sollte man zufällig auf ein solches gespräch treffen,so ist die weitergabe an dritte personen sowie der eigennutz dieser informationen nicht gestattet!da das gerät ein CE-Prüfzeichen besitzt ist die beschlagnahmung nicht ohne weiteres erlaubt.sollten jedoch polizeifrequenzen oä gespeichert sein oder man dabei ertappt wird wie man gerade mithört(im auto zb) so ist eine beschlagnahmung rechtmäßig.

also als beispiel:ich höre den funk ab.dort höre ich das an der page eine blitze steht.dann darf ich niemanden vorwarnen und muß durch die blitze heitzen!dann habe ich mich nicht strafbar gemacht

Das Kasettendeck habe ich jetzt ausgebaut! Ich sehe aber da auch zwei
Stellschrauben!

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01.11.2006 11:19

off Joe*!(29)

1865 Postings

JA!

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01.11.2006 11:23

off Joe*!(29)

1865 Postings

Ja nichts ist unmöglich das Teil muss ich doch irgendwie hinbekommen!

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01.11.2006 12:10

off Trei-bloch(35)

72 Postings

Zitat:
Zitat:

das ist allerdings Strafbar es sei denn du hast eine Lizenz zum hören aber nicht besprechen.

laber nicht, wenn du keine ahnung hast.

es ist niergends explizit verboten, derartige frequenzen abzuhören!

gesetzlich ist nur geregelt: wer zufällig vertrauliche informationen über einen funkscanner erzählt, darf sie nicht an einen dritten weitergeben, ERST dann macht er sich strafbar.

Zitat:
es sei denn du hast eine Lizenz zum hören

auch falsch.
die meisten piepser bei feuerwehren lassen sich durchschalten, zum mithören und trotzdem ist das nicht gern gesehen.

aber eine "Lizenz" gibt es nicht.

Zitat:
bzw. auch den funk des flugverkehrs stören könntest

lol, letztens hab ich nen thread in nem funkforum verfolgt, als jemand wortwörtlich schrieb, er möchte nicht verantwortlich sein, wenn wegen seiner INFAROT universal fernbedienung ein flugzeug abstürzt


Du bist ja immer ein ganz schlauer... aber ich sag da jetzt überhaupt nix dazu... Ist schon wahnsinn von was du alles ahnung hast...


§86
Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Pflicht zur Geheimhaltung nicht schon nach § 85 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. § 85 Abs. 4 gilt entsprechend. Das Recht, Funkaussendungen zu empfangen, die für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, sowie das Abhören und die Weitergabe von Nachrichten auf Grund besonderer gesetzlicher Ermächtigung bleiben unberührt.

§95
Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 86 Satz 1 oder 2 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt.

Rechtssprechung:
Im Sinne der Vorschrift begeht der eine Straftat nach § 95 TKG, der den Polizeifunk mit einem Empfangsgerät abhört. Zum Abhören gehört nicht nur das Zuhören, sondern auch das Aufzeichnen um sich dies später anzuhören.

Bei einem Funkgerät kann es sich um einen sogenannter Scanner oder auch ein umgebautes Radio handeln. Auch eine CE-Kennzeichnung des Gerätes befreit nicht vom Mithörverbot.
Strafbar ist das Abhören des Polizeifunks bereits dann, wenn der Zuhörer diesen als solchen erkannt hat. Weiterhin wenn er diese bekannte Frequenz einstellt, beim Suchlauf findet und erkennt oder ihn auf dem Scanner fixiert hat. (BayObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99)
Es ist jedoch noch nicht strafbar, wenn unbeabsichtigt der Polizeifunk empfangen wurde (z.B. per Suchlauf zufällig auf Polizeifunk gestoßen). Wenn aber weiter mitgehört und der Polizeifunk erkannt wird, ist die Strafbarkeit gegeben. (Bay.ObLG, Beschluss vom 9.2.1999 - 4 St RR 7/99 - Begründung). Der Funkempfänger kann durch die Polizei eingezogen werden (§ 111b Abs. 1 StPO i.V.m. § 74 StGB), wenn der Mithörer vorsätzlich, d.h. bewusst gehandelt hat.
Auch durch neuere Rechtssprechung wurde diese Rechtsauffassung wieder bestätigt.
Im allgmeinen gehen die Behörden [RegTP und Polizei] bei angespeicherten BOS-Frequenzen davon aus, dass diese zum Zwecke des Abhörens eingespeichert worden sind und ziehen dann in der Regel das Gerät ein... [Und das nicht nur bei Privatpersonen, sondern durchaus auch bei anderen BOS, die den Scanner nur als Zweitempfänger im Dienstfahrzeug mitführen, da man BOS-Funk auch nur mit dafür zugelassenen Geräten hören darf.]

Und es ist weiterhin strafbar ein Radio, welches nicht für den Empfang dieser Frequenzen gedacht ist umbaut um besagte Frequenzen empfangen zu können...
jaja alles Fakten...

Der Herr... Schönen Tag noch

----
Dieser Beitrag wurde am 01.11.2006 12:20 editiert!


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01.11.2006 13:06

off Joe*!(29)

1865 Postings

Und was ist wenn man eine Erlaubnis hat z.B. FW!

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01.11.2006 13:15

off robbyrc(38)

6223 Postings



Dann hast ja die erlaubnis... Nur weil du bei der Feuerwerh bist darfst aber auch nicht jeden x-beliebigen funk abhören.. Auch nur den, der für dich bestimmt ist...

------
... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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01.11.2006 13:22

off Snowder(35)

2657 Postings
MODERATOR



Die Feuerwehr hat auch nur die Geräte im Fahrzeug und im Gebäude und laut Gesetz dürfen NUR der 1. und 2. Kommandant den Funkmeldeempfänger (Piepser) durchschalten, um sich den Funk anzuhören. Andere Feuerwehrleute nicht. (Außer eben höhere Dienstgrade, KBM KBI KBR)

------
Mit Schlechtreibung verbuchtelt man die Wechsstaben und läuft Gefahr sich verdrückt auszukehren.


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01.11.2006 13:51

off Trei-bloch(35)

72 Postings

toller kommentar @stefan15... Hast nen applaus verdient!


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01.11.2006 14:21

off Joe*!(29)

1865 Postings

Mit der Feuerwehr kann ich euch nicht Recht geben man bekommt mit 16 also wenn man in den aktiven Dienst eintreten will einen Piepser! Außerdem wenn wir Funkübung fahren wir mit der Jugendfeuerwehr mit da bekommen wir auch alles mögliche mit!

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01.11.2006 14:44

off Joe*!(29)

1865 Postings

Die GEZ weiß ja nicht welche Frequenzen du damit empfängst!

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01.11.2006 16:38

off Joe*!(29)

1865 Postings

Man sollte auch bedenken das Rauchen,Lieder laden und Roller frisieren auch verboten ist!

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01.11.2006 16:47

off Joe*!(29)

1865 Postings

Ich habs geschafft! Ich habe das Teil dazu gebracht das es ab 64.3MHz den Sendersuchlauf beginnt! Ich werde es natürlich nicht benutzen!

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01.11.2006 16:52

off Joe*!(29)

1865 Postings

Ja das ist ein Digitaler-Radio setzt dich hin und machs auch ob dus schaffst!

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01.11.2006 17:02

off Joe*!(29)

1865 Postings

Vielleicht fahren die mit ihrem Postwagen durch!

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01.11.2006 17:12

off Joe*!(29)

1865 Postings

Ich sende nicht ich empfange nur!

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
01.11.2006 17:44

off Weisi87(34)

871 Postings



glaub kaum dass sich einer hier die mühe macht und das ganze den bullen meldet
und wie kommst drauf, dass einer unsern lieben freund Joe*! nicht leiden kann??? NIE im Leben...

EDIT:
@Joe: es gibt nix langweiligeres als den feuerwehrfunk, glaub mir, hab selber nen piepser...und es wär scho n blöder zufall, wenn du ausgerechnet dann vor deinem tollen radio sitzt, wenn irgendwo n großbrand ausbricht

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Dieser Beitrag wurde am 01.11.2006 17:46 editiert!


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"Sie ist nicht meine Freundin. Ich helfe ihr nur, schwanger zu werden"


MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
01.11.2006 17:49

off Joe*!(29)

1865 Postings

Ich interessiere mich auch nicht für den FW-Funk sondern für die Rlst Passau Frequenz 87.375MHz!

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
01.11.2006 17:49

off robbyrc(38)

6223 Postings



Ich mach den thread mal zu, weil eh nur noch threadfremdes hier drinsteht....

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... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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