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31.08.2008 10:47

off DaZeiss(36)

785 Postings

Also ich mache eine Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker, und wollte fragen ob das erlaubt ist dass ich mir einen Nebenjob nehme... Denn ich wüsste wo ich Pizza ausliefern könnte... Also ist dass rechtlich erlaubt? Bin mir jetzt ein bisschen unsicher weils mir so vorkommt als hätt ich irgendwo gelesen dass ich dass nicht darf... Naja freu mich auf eure Antworten!

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31.08.2008 14:38

off DaZeiss(36)

785 Postings

ja okay danke für die antworten... wollte es nur so schnell wie möglich wissen, weil die frage hat mich nicht in ruhe gelassen... naja ich frag dann mal nächste woche, und poste was rausgekommen ist ^^

ach ja... hätte auch gedacht dass da was im ausbildungsvertrag steht, is aber nicht so, es steht nur dass ich nicht während des urlaubs wo anders arbeiten darf...

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31.08.2008 16:05

off manni86(32)

464 Postings



Ich glaub wenn du deinen AG fragst,wird er es zu 95 % erlauben und dann haste keine Probleme

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31.08.2008 22:43

off Lupe(37)

1791 Postings

Zitat:
geschrieben von B_RaBBit

dein arbeitgeber muss dies vorab erlauben. Sonst kannst es ned machen. im arbeitsvertrag wirst sowas normal ned drin finden


Also bei einer Freundin stand das explizit so im Arbeitsvertrag drin, dass Nebenjobs die Genehmigung durch den Arbeitgeber brauchen. Denke mal, dass das also dann schon normal drinstehen sollte. Und wenn es nicht drinstehen sollte, wäre es denke ich mal schon klug nachzufragen, auch wenn man dann wohl nicht rechtlich dazu verpflichtet ist. Kann halt sein, dass der Nebenjob den Hauptjob beeinflusst. Wenn man z.B. bei einer Konkurrenzfirma arbeitet, wenn man nach seiner Arbeit noch Nachtschichten schiebt, so dass man morgens ganz kaputt an seine Arbeitsstelle kommt usw. Da sollte man dann halt schon nachfragen ob das Okay ist. Aber normalerweise dürfte dass dann kein Problem geben, wenn die Auswirkungen auf den eigentlichen Beruf sehr klein sind.

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31.08.2008 22:46

off robbyrc(38)

6223 Postings



Wenn er ne ausbildung macht, hat er aber vermutlich nur den Ausbildungsvertrag von der IHK, und keinen wirklichen Arbeitsvertrag.

Und im Ausbildungsvertrag stehts nicht drinnen
Also - Arbeitgeber fragen

------
... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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31.08.2008 22:49

off Lupe(37)

1791 Postings

Zitat:
geschrieben von robbyrc
Und im Ausbildungsvertrag stehts nicht drinnen
Also - Arbeitgeber fragen


Denk ich ist auch das beste. Lieber einmal zuviel nachgefragt, als einfach den Nebenjob machen und hinterher eine auf den Deckel kriegen (oder schlimmeres), weils der Arbeitgeber irgendwie aufgeht. Den so steht man denke ich dann blöder da, auch bei Jobs die eigentlich völlig problemlos genehmigt worden wären.

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31.08.2008 22:50

off robbyrc(38)

6223 Postings



Vor allem wennst dem AG sowas in der ausbildung verschweigst, hast du wahrscheinlich schlechtere chancen übernommen zu werden - wenn du in der Ausbildung schon sachen verheimlichst

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... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


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31.08.2008 22:56

off robbyrc(38)

6223 Postings



Zitat:
geschrieben von Binkel
Bleibt nur die Frage, kann mir mein Arbeitgeber das verbieten? Aus welchem Grund?


Also in der Ausbildung weiß ich das nicht sicher - beim "normalen" Job nur, wenn entweder deine Arbeitsleistungen dadurch beeinträchtigt werden würden, oder wenn du nebenbei das gleiche machen willst, wie du im job auch machst - also indirekt dem Arbeitnehmen arbeit "wegnimmst".

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... "In Wirklichkeit seien die meisten Open-Source-Projekte weit entfernt von Sicherheit" ...


MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
01.09.2008 07:49

off robbyrc(38)

6223 Postings



Zitat:

Grundsätzlich hat nach Artikel 12 des Grundgesetzes jeder Arbeitnehmer das Recht auf freie Berufswahl. Dieses Gesetz bezieht sich nicht nur auf den Hauptberuf, sondern schließt auch Nebentätigkeiten ein. Was und in welchem Ausmaß Sie nebenher arbeiten, ist also Ihre Entscheidung – mit einigen Einschränkungen:

Zunächst muss natürlich jeder Job entsprechend gemeldet sein: Wer schwarz arbeitet, macht sich strafbar – egal in welchem Umfang er es tut.

Sie dürfen keiner Nebentätigkeit nachgehen, wenn Sie krank sind oder Urlaub haben. Der Urlaub soll laut Gesetz allein dem Zweck der Erholung gelten und diese darf nicht durch einen Nebenjob gefährdet werden.

Doch nicht nur das Gesetz, auch Ihr Arbeitgeber hat bei einem Nebenjob ein Wörtchen mitzureden. Hat er ein berechtigtes Interesse daran, dass Sie keine zweite bezahlte Tätigkeit ausüben und kann dies beweisen, so müssen Sie sich damit abfinden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Haupttätigkeit unter dem Nebenjob leidet, was durch zeitliche Überschneidungen, Konzentrationsschwäche oder Übermüdung durch Nachtarbeit leicht passieren kann.

Auch wirtschaftliche Interessen können Ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, Ihnen eine Nebentätigkeit zu untersagen. Wenn Sie nebenbei zum Beispiel für ein Unternehmen arbeiten, das mit Ihrem eigentlichen Arbeitgeber in direktem Wettbewerb steht, besteht die Gefahr, dass Sie Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen weitergeben. Und dieser Gefahr kann Ihr Arbeitgeber durch ein entsprechendes Verbot vorbeugen.

Andere Einschränkungen darf Ihr Arbeitgeber nur geltend machen, wenn er sie in Ihrem Arbeitsvertrag festhält – zum Beispiel eine Melde- und Genehmigungspflicht. Gibt es in Ihrem Vertrag einen entsprechenden Passus und Sie sagen Ihrem Arbeitgeber dennoch nichts von Ihrem Nebenjob, kann dies – wenn es ans Licht kommt –, zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.


Zitat:

ich kenn jemanden der hat mit ner ausbildung angefangen und musste mit seinem nebenjob (zeitungaustragen) aufhören. also ich glaube nicht dass man beides machen kann bzw sollte.


Und wieso sollte bzw. kann man beides nicht?

Ich habe auch nebenbei mein Gewerbe, und hatte bisher noch keine Probleme damit. Ich teils mir so ein dass ich noch genügend Ressourcen für meinen Hauptjob habe...

Mein AG hat da auch ohne jede Einwände zugestimmt, das machen zu können.


Zum Thread:
Wenn du noch in der ausbildung bist, musst du, ist mir gestern eingefallen, halt darauf achten, wie viel du in dem Nebenjob verdienst - ansonsten kann es dir passieren, dass du kein Kindergeld mehr bekommst, da du über die Grenzen des Einkommens kommst.

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Dieser Beitrag wurde am 01.09.2008 07:52 editiert!


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