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| 23.09.2010 15:19
PoldiTampones(49)
 476 Postings
| Mal endlich wieder was positives ....
Zitat: geschrieben von Welt Online
Eine Kündigung wegen einer außerehelichen Beziehung ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte, urteilte der Europäische Gerichtshof.
...
Die Straßburger Richter gaben damit der Klage eines katholischen Chorleiters und Organisten aus Essen Recht. Diesem wurde gekündigt, weil er nach der Trennung von seiner Frau in einer neuen Beziehung lebte (AZ.1620/03).
Nichts überwältigendes, aber immerhin ein weiterer Schritt zum Ziel
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23.09.2010 15:42
stay_sic(29)
 366 Postings

| ja das auf alle fälle weil was zuviel ist ist zuviel
------ Wacken 2011, 2012, 2013 - Ich war dabei!
| | | 25.09.2010 00:10
PoldiTampones(49)
 476 Postings
| Die Kirchen haben in Deutschland eigene Rechte, gerade das wird von dem Urteil ja bemängelt ...
Aber es ist klar, daß sie das nicht jucken wird, denn interessanter weise ist D eines der wenigen Länder, welches sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte halten muß ...
Wahrscheinlich wurde das vorsorglich schon so geregelt, weil abzusehen war, daß das EUGMR früher oder später die Sonderrechte der Kirchen (welche es NUR in D gibt) verurteilen wird ... wo kämen wir denn da hin, wenn sich normale Menschen gegen die Kirche durchsetzen könnten ... SO ja nicht ...
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