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29.12.2009 19:47

off steffi_maus(27)

34 Postings

Hey Leute i hät a Frage? Vielleicht könnt ihr mir helfen und zwar möchte ich gern eine Freundin mit ins Sky nehmen die erst 17 jahre alt ist und da ich das von vielen Discos weis das ma da so a Formular ausfüllen kann, wollte ich fragen ob einer von euch weis ob das auch in dieser Disco funktioniert und ob das dann auch nur ein Bekannter ausfüllen darf, oder auch ich als Freundin... bitte um antworten... Danke scho mal

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29.12.2009 23:25

wayne*

1282 Postings



Du meinst wohl Verwanter Ne soweit ich weiß darf ( soweit ne genehmigung von den eltern vorliegt ) auch die aufsichtspflicht auf bekannte übertragen werden Bin mir aber nicht 100%ig sicher

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pwned!


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30.12.2009 18:17

off beauTy_ChiCa*S(30)

73 Postings



joar, einfach des formular und kopie vom ausweis von da mama mitnehmen.. mach ich auch jedesmal xD

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* Boys in books are just better.. *


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01.01.2010 16:04

off steffi_maus(27)

34 Postings

ja danke das formular hab ich scho gefunden... dann probier ich das dann mal mit ihr aus... hoffe es klappt auch das sie rein kommt weil ich eine freundin von ihr bin und keine verwandte bzw aufsicht oder so wie drinnen steht... danke leute... ich gebe euch dann bescheid obs geklappt hat...


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01.01.2010 17:13

off beauTy_ChiCa*S(30)

73 Postings



ja es wird klappen, weil es bei mir auch immer ein freund oder ne freundin macht

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* Boys in books are just better.. *


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06.01.2010 17:02

off beauTy_ChiCa*S(30)

73 Postings



stellt sich halt dann die frage wann die polizei vorbei schaut und wenn die discobetreiber des so rausgeben dass des so funktioniert kann i mir kaum vorstellen dass man da dann von der polizei anschiss kriegt sondern eher die türsteher.. ^^ bei mir hats bis jetzt mein freund, mein bruder und meine cousine gemacht und sie haben nie was gesagt ^^

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* Boys in books are just better.. *


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07.01.2010 04:38

off Andy_Sky(39)

2 Postings

Jugendschutz Formular
Wer kann „erziehungsbeauftragte Person“ sein?


Die erziehungsbeauftragte Person nimmt aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person - meistens die Eltern – zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahr. Sie muss volljährig sein. Es kann sich hierbei beispielhaft um folgende Personen handeln:

* Erzieherinnen, Erzieher im Internat/Heim
* Pädagoginnen und Pädagogen in der Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendhilfe
* Lehrerinnen, Lehrer
* Ausbilderinnen, Ausbilder
* Großeltern, Verwandte
* Freunde der Eltern und
* Volljährige Geschwister

Nach der Rechtsauffassung der zuständigen Ministerin in Bayern kann die Freundin/der Freund eines jungen Menschen nicht die Funktion einer „erziehungsbeauftragten Person“ übernehmen.

Empfehlungen für Eltern

* Sie müssen die erziehungsbeauftragte Person persönlich gut kennen und ihr vertrauen können!
* Überlegen Sie vorab, ob die erziehungsbeauftragte Person genügend eigene Reife besitzt, um dem Jugendlichen Grenzen setzen zu können (Alkoholkonsum), unter Berücksichtigung altersentsprechender Freiräume.
* Sprechen Sie eine konkrete, zeitlich begrenzte Beauftragung aus, nach Möglichkeit auch in schriftlicher Form – z.B. auf Kopie eines Ausweisdokuments!
* Blankounterschriften der Eltern auf Formblättern von Diskotheken/Gaststätten etc. mit nachträglicher Eintragung Volljähriger sind keine rechtmäßige Erziehungsbeauftragung!
* Treffen sie klare Vereinbarungen mit der Begleitperson (z.B. Rückkehrzeiten/Rückweg)!
* Prüfen Sie, ob der rechtmäßige Beauftragte auch tatsächlich die Erziehungsbeauftragung wahrnimmt! Eine Weiterdelegation an Dritte ist nicht Möglich.
* Die Verantwortung bleibt trotz Erziehungsbeauftragung weiterhin bei den Eltern – auch hinsichtlich Aufsichtspflicht und haftungsrechtlicher Folgen. Die Aufsichtspflicht wird nur teilweise auf den Beauftragten übertragen!



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28.05.2010 13:31

off WhiTe***AnGeL(31)

38 Postings

cool find ichgeil

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
30.05.2010 14:04

off Juliaaa*(30)

1 Postings

bin immer mit meinen freundinnen drin, die mir aufsichtsperson machen geht auf jeden fall

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
08.07.2010 18:12

Sandra*94*

13 Postings

ja man derf oba deine eltern müssn de person kennen ... dann kannst du aufsicht machen für deine freundin oder so muss ned unbedingt verwandtsein hab i auf der seite von sky glesn bei dem formular hobs oba selbst nu ned ausprobiert oba freunde vo mia dadn des a fia mi mocha und hamms a scho efta do

MEHR | Verwarnpunkte: 0 | Forumsperren: 0
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